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Laut Nummer 13 der Empfehlung des Rates vom 6. März 2018 zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ sollten die Arbeiten an diesen allgemeinen Bedingungen für die in Ausnahmefällen mögliche Teilnahme von Drittstaaten an einzelnen Projekten beginnen, sobald die gemeinsamen Vorschriften für die Projekte und der Ablauf der Erfüllung der Verpflichtungen vorliegen.
Daher ist es angebracht, die allgemeine Bedingungen festzulegen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen…
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g des Beschlusses (GASP) 2017/2315 muss der Rat zu gegebener Zeit gemäß Artikel 9 Absatz 1 des genannten Beschlusses die…
Gemäß Nummer 12 der Empfehlung des Rates vom 6. März 2018 zu einem Fahrplan für die Umsetzung der SSZ sollten die gemeinsamen Vorschriften für Projekte vom Rat…
Am 5. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1639 über die allgemeinen Bedingungen erlassen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen…
Am 5. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1639 erlassen, mit dem die allgemeinen Bedingungen aufgestellt wurden“ unter denen Drittstaaten in…
Am 5. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1639 erlassen, mit dem die allgemeinen Bedingungen aufgestellt wurden, unter denen Drittstaaten in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.