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Die Teilnahme von Drittstaaten an einem SSZ-Projekt bedeutet nicht, dass Rechtsträger eines Drittstaats zwangsläufig Zugang zum Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) oder anderen einschlägigen Unionsinstrumenten haben.
Rechtsträger mit Sitz in einem Drittland, das nicht mit dem Programm assoziiert ist, können an folgenden Maßnahmen teilnehmen: Die an den in Unterabsatz 1…
seine Teilnahme steht im Einklang mit den weiter gehenden SSZ-Verpflichtungen, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/2315 aufgeführt sind, insbesondere den…
Die Teilnahme eines Drittstaats an einem SSZ-Projekt hat die Vereinbarungen, die die Projektmitglieder untereinander gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses…
Gemäß Artikel 159 Absatz 3 des Vertrags können Rechtsträger aus Drittländern nicht in Rechtsvorschriften einbezogen werden, die auf der Grundlage dieser…
Die Teilnahme an den Programmkomponenten oder -unterkomponenten, nicht jedoch der SST-Unterkomponente, steht Drittländern und internationalen Organisationen…
Im letzten Unterabsatz der Nummer 2.2.1. der Anlage III zur Mitteilung zur SSZ an den Rat und die Hohe Vertreterin, die Vorschläge zur Steuerung der SSZ…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.