Erwägungsgrund 6 32020D1697
Im Rahmen der vereinfachten Umwandlung von Privatpilotenlizenzen und bestimmten Pilotenberechtigungen wird gewährleistet, dass in der Union ansässige Piloten Luftfahrzeuge auf der Grundlage von Lizenzen/Berechtigungen fliegen, die nach Maßgabe der EU-Vorschriften sowie unter Aufsicht der Behörden der Mitgliedstaaten erteilt werden, und dass sie ihre Qualifikationen in Ausbildungsorganisationen der EU auf dem aktuellen Stand halten und weiterentwickeln. Außerdem bringt sie für viele in der Union und in den USA ansässige Piloten erhebliche praktische Vorteile ohne Abstriche bei der Sicherheit mit sich.