Erwägungsgrund 5 32020D1697
Beide Technischen Organe im Sinne des Artikels 1 Absatz F des Abkommens, nämlich die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) für die Europäische Union (EU) und die Federal Aviation Administration (FAA) für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), haben dem Bilateralen Aufsichtsgremium vorgeschlagen, die Erstellung eines neuen Anhangs 3 des Abkommens zu beschließen, in dem die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsfeststellungen und Unterlagen sowie die Bereitstellung technischer Unterstützung bei der Erteilung von Privatpilotenlizenzen und der Überwachung der Einhaltung geregelt werden.