Beschluss (EU) 2020/1705 des Rates vom 23. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Am 18. Februar 2020 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen über die Änderung des Protokolls aufzunehmen, um bestimmte technische Änderungen bei der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Protokolls vorzunehmen, und der Änderung des Namens einer Vertragspartei Rechnung zu tragen.
Erwägungsgrund 4 32020D1705
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