Erwägungsgrund 5 32020D1705
Die Verhandlungen über die Änderung des Protokolls wurden erfolgreich abgeschlossen. Für die Unterzeichnung des Protokolls wurde eine neue Frist von zwei Jahren festgelegt. Zudem wurde das Protokoll dahin gehend geändert, dass für sein Inkrafttreten die Genehmigung oder Ratifizierung durch eine kleinere Anzahl an Vertragsparteien und nach dieser Genehmigung oder Ratifizierung eine kürzere Wartezeit erforderlich ist als im Interbus-Übereinkommen vorgesehen. Zudem wurde im Protokoll berücksichtigt, dass sich die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien in Republik Nordmazedonien umbenannt hat.