Erwägungsgrund 6 32020D1705
Der Klarheit halber und um die zügige Unterzeichnung und das zügige Inkrafttreten eines Protokolls zu erleichtern, ist es angemessen, ein neues Protokoll über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen (im Folgenden „neues Protokoll“) auszuarbeiten, das die vereinbarten Änderungen widerspiegelt und das Protokoll, das bis zum 16. April 2019 zur Unterzeichnung auflag, ersetzt.