Beschluss (EU) 2020/1705 des Rates vom 23. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Das neue Protokoll sollte die Durchführung der Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen den Vertragsparteien erleichtern und daher zu einer verbesserten Personenbeförderung zwischen den Parteien führen.
Erwägungsgrund 7 32020D1705
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