Beschluss (EU) 2020/1705 des Rates vom 23. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen)
Damit erhebliche Verzögerungen vermieden werden, ist vorgesehen, dass das neue Protokoll für diejenigen Vertragsparteien, die es unterzeichnet und genehmigt oder ratifiziert haben, in Kraft tritt, nachdem es von drei Vertragsparteien, darunter die Union, unterzeichnet und genehmigt oder ratifiziert wurde.
Erwägungsgrund 9 32020D1705
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