Erwägungsgrund 1 32020D1722
Gemäß Artikel 9 und Artikel 9a Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG wurde mit dem Beschluss 2010/634/EU der Kommission die unionsweite Menge der für 2013 zur Versteigerung oder zur kostenlosen Zuteilung zu vergebenden Zertifikate festgelegt. Um dem Beitritt Kroatiens zur Union, der Erweiterung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) auf die EWR-EFTA-Staaten sowie neuen Informationen und genaueren Daten Rechnung zu tragen, wurde mit dem Beschluss 2013/448/EU der Kommission, in dem für 2013 eine unionsweite Menge von 2084301856 Zertifikaten festgelegt wurde, der Beschluss 2010/634/EU entsprechend geändert. Zur Bestimmung der Gesamtmenge der in den Kalenderjahren nach 2013 zu vergebenden Zertifikate sollte diese Menge jährlich um einen linearen Faktor von 1,74 % verringert werden.