Erwägungsgrund 2 32020D1722
Mit der Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 2003/87/EG geändert, um den linearen Verringerungsfaktor ab 2021 auf 2,2 % zu erhöhen, was einer jährlichen Verringerung der Menge der in der Union zu vergebenden Zertifikate um 43003515 Zertifikate entspricht. Die in diesem Beschluss festgelegte unionsweite Menge der Zertifikate für 2021 wird um diese Menge verringert.