Erwägungsgrund 4 32020D1722
Die unionsweite Menge der Zertifikate für 2021 sollte daher auf der Grundlage der durchschnittlichen Jahresmenge der Zertifikate, die von den derzeitigen Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer jeweiligen nationalen Zuteilungspläne in den Jahren 2008 bis 2012 vergeben wurden, sowie der durchschnittlichen Jahresmenge der aufgrund der Stromerzeugung in nordirischen Anlagen für den Zeitraum 2008 bis 2012 zugeteilten Zertifikate berechnet werden. Da eine der betroffenen Anlagen in Nordirland im Bezugszeitraum sowohl Strom als auch Wärme erzeugt hat, wird die durchschnittliche Jahresmenge der aufgrund der Stromerzeugung in dieser Anlage zugeteilten Zertifikate ermittelt, indem unter Zuhilfenahme der Wärmebenchmark, die für die Ermittlung der Anzahl der kostenlos zugeteilten Zertifikate genutzt wird, die Emissionen aus der Wärmeerzeugung abgezogen werden.