Erwägungsgrund 5 32020D1722
Darüber hinaus sollte die unionsweite Menge der Zertifikate für 2021 gemäß Artikel 9a, insbesondere Absätze 1 und 4, der Richtlinie 2003/87/EG, den neuesten wissenschaftlichen Daten zum Erderwärmungspotenzial von Treibhausgasen sowie dem Ausschluss kleiner Anlagen mit geringen Emissionen aus dem EU-EHS durch Deutschland, Frankreich, Island, Italien, Kroatien, Slowenien, Spanien und Portugal gemäß Artikel 27 der Richtlinie 2003/87/EG Rechnung tragen.