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Am 24. Juni 2020 hat der EZB-Rat beschlossen, dass im Rahmen der Reaktion der EZB auf die durch den Ausbruch der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) verursachte Krise liquiditätszuführende Euro-Fazilitäten der Zentralbanken des Eurosystems bei den nicht dem Eurosystem angehörenden Zentralbanken einzurichten sind. Die Einkünfte aus liquiditätszuführenden Geschäften in Euro der nicht dem Eurosystem angehörenden Zentralbanken sollten unter den nationalen Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, als monetäre Einkünfte aufgeteilt werden und die betreffenden Salden sollten in die Begriffsbestimmung der gesondert erfassbaren Vermögenswerte des Beschlusses (EU) 2016/2248 (EZB/2016/36) aufgenommen werden.
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, welche das Ziel der Preisstabilität und das ordnungsgemäße Funktionieren des geldpolitischen Transmissionsmechanismus…
Am 18. März 2020 beschloss der EZB-Rat ferner, dass soweit selbst auferlegte Beschränkungen die EZB möglicherweise daran hindern, so zu handeln, wie es zur…
Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2021, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben,…
Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2021, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben,…
Zur Unterstützung der Kreditvergabe von Banken an die am stärksten von der Ausbreitung der durch das Coronavirus bedingten Erkrankung (COVID-19) Betroffenen,…
Am 24. Juni 2020 beschloss der EZB-Rat, eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Republik Bulgarien sowie zwischen der EZB und der Republik Kroatien…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.