Erwägungsgrund 1 32020D1747
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (im Folgenden „Abkommen“) trat am 1. Februar 2019 in Kraft.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (im Folgenden „Abkommen“) trat am 1. Februar 2019 in Kraft.