Erwägungsgrund 4 32020D1747
Nach Artikel 23.2 Absatz 3 und Absatz 4 Buchstabe b des Abkommens kann der Gemischte Ausschuss im Einklang mit den jeweiligen internen rechtlichen Verfahren der Vertragsparteien Beschlüsse zur Änderung der Anlagen 2-C-1 und 2-C-2 des Anhangs 2-C des Abkommens fassen.