Erwägungsgrund 5 32020D1747
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgeschlagene Beschluss des Gemischten Ausschusses für die Union bindend sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgeschlagene Beschluss des Gemischten Ausschusses für die Union bindend sein wird.