Erwägungsgrund 9 32020D0187
Als Bestandteil der einheitlichen Geldpolitik soll der endgültige Ankauf notenbankfähiger gedeckter Schuldverschreibungen durch Zentralbanken des Eurosystems im Rahmen des CBPP3 einheitlich und dezentral sowie im Einklang mit den Bestimmungen dieses Beschlusses umgesetzt werden —