Erwägungsgrund 1 32020D2060
Das Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“), das den Rahmen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen festlegt, wurde am 30. Juli 2009 in London unterzeichnet. Der Unabhängige Staat Papua-Neuguinea und die Republik Fidschi wenden das Abkommen seit dem 20. Dezember 2009 bzw. dem 28. Juli 2014 vorläufig an.