Erwägungsgrund 4 32020D2060
Nach Artikel 68 des Abkommens befasst sich der Handelsausschuss mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Abkommens.
Nach Artikel 68 des Abkommens befasst sich der Handelsausschuss mit allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Abkommens.