Erwägungsgrund 3 32020D2060
Nach dem Beitritt Samoas und dem Beitritt der Salomonen muss Anhang II des Interims-Partnerschaftsabkommens geändert werden, um die Marktzugangsangebote dieser Länder in den Anhang aufzunehmen.
Nach dem Beitritt Samoas und dem Beitritt der Salomonen muss Anhang II des Interims-Partnerschaftsabkommens geändert werden, um die Marktzugangsangebote dieser Länder in den Anhang aufzunehmen.