Erwägungsgrund 7 32020D2228
Die COVID-19-Krise hat den Verkehrssektor außergewöhnlich hart getroffen. Trotz der betrieblichen und finanziellen Zwänge hat der Sektor unverzichtbare Verbindungen sowohl für den Personenverkehr als auch für den Transport lebenswichtiger Güter aufrechterhalten. Dies ist vor allem den Beschäftigten zu verdanken, die unter schwierigen und unsicheren Bedingungen weiterhin ihrer Arbeit nachgegangen sind. Die strategische Rolle des Schienenverkehrs während der COVID-19-Krise hat deutlich gemacht, dass die Verwirklichung des durch Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführten einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sowohl für die Erleichterung der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern wie Nahrungsmitteln, Medikamenten und Kraftstoffen, insbesondere unter außergewöhnlichen Umständen, als auch für die Verwirklichung umfassenderer verkehrspolitischer Ziele erforderlich ist.