Erwägungsgrund 8 32020D2228
Indem er die am Rande gelegenen, bergigen und abgelegenen Regionen und Gebiete, auch auf regionaler und lokaler Ebene, mittels Schaffung oder Wiederherstellung fehlender regionaler grenzüberschreitender Bahnverbindungen an die Hauptverkehrsrouten der Union anbindet, trägt der Eisenbahnsektor zum sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bei. Darüber sind in abgelegenen und ländlichen Gebieten die Netze, durch die die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen für die Bevölkerung sichergestellt wird, oft weniger zahlreich und weniger gut entwickelt. Am Rande gelegene Regionen sind oftmals doppelt benachteiligt, nämlich durch ihren ländlichen Charakter und ihre Lage an der Peripherie der nationalen Verkehrsnetze.