Erwägungsgrund 2 32020D2233
Es gibt stichhaltige Belege dafür, dass die AKP-Investitionsfazilität zwar, wie imPartnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen“) vorgesehen, zu den Zielen der Armutsminderung, der nachhaltigen Entwicklung der AKP-Staaten und zu ihrer Integration in die Weltwirtschaft beigetragen hat, das Potenzial ihres Beitrags jedoch nicht in vollem Umfang ausgeschöpft hat. Die weitere Nutzung der Rückflüsse aus der AKP-Investitionsfazilität innerhalb eines neuen Rahmens und mit einer neuen Governance-Struktur könnte zu besseren Entwicklungsergebnissen führen.