Beschluss (Euratom) 2020/2255 der Kommission vom 29. Dezember 2020 über den Abschluss – durch die Kommission – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie und über den Abschluss – durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft – und die vorläufige Anwendung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Es sei daran erinnert, dass Entwürfe bilateraler Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft und dem Vereinigten Königreich im Rahmen des Euratom-Vertrags, einschließlich Abkommen über den Austausch von wissenschaftlichen oder gewerblichen Kenntnissen auf dem Kerngebiet, geschlossen werden können, sofern die Voraussetzungen und Verfahrensvorschriften der Artikel 29 und 103 des genannten Vertrags erfüllt sind.
Erwägungsgrund 5 32020D2255
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