Erwägungsgrund 6 32020D0263
Mit der Änderung, der Erweiterung und dem Betrieb des EDV-gestützten Systems sollte neben der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb der Union auch die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren möglich sein, die im Gebiet eines Mitgliedstaats bereits in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verbracht werden, um dort zu gewerblichen Zwecken geliefert zu werden.