Erwägungsgrund 7 32021R0847
Die im Rahmen des Programms „Fiscalis 2020“ angewandten Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen und sollten daher beibehalten werden. Um im Interesse einer besseren Erreichung der Ziele des Programms für mehr Einfachheit und Flexibilität bei seiner Durchführung zu sorgen, sollten lediglich allgemeine Kategorien von Maßnahmen festgelegt und durch eine Liste mit Beispielen für konkrete Tätigkeiten ergänzt werden, beispielsweise Sitzungen und ähnliche Ad-hoc-Veranstaltungen, darunter gegebenenfalls Anwesenheit in Amtsräumen und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen, projektbezogene strukturierte Zusammenarbeit, darunter gegebenenfalls gemeinsame Prüfungen, sowie Maßnahmen zum Aufbau von IT-Kapazitäten, darunter gegebenenfalls der Zugang der Steuerbehörden zu vernetzten Registern. Falls angezeigt, sollten die Maßnahmen auch auf die Behandlung der vorrangigen Themen ausgerichtet sein, damit die Ziele des Programms verwirklicht werden können. Durch Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau sollte das Programm auch die Übernahme und wirksame Nutzung von Innovationen fördern und unterstützen, um die Fähigkeiten zur Umsetzung der Kernprioritäten im Steuerbereich weiter zu verbessern.