Erwägungsgrund 4 32020D0033
Im August 2016 einigten sich die jordanischen Behörden und der Internationale Währungsfonds (IWF) auf ein zweites wirtschaftliches Anpassungsprogramm, das durch eine dreijährige Erweiterte Fondsfazilität (Extended Fund Facility, EFF) in Höhe von 723 Mio. USD unterstützt wird und auf eine dreijährige Bereitschaftskreditvereinbarung (Stand-By Arrangement) über 2000 Mio. USD folgte, die von 2012 bis 2015 lief. Im Mai 2019 wurde das EFF-Programm bis März 2020 verlängert.