Erwägungsgrund 17 32020D0033
Die Kommission sollte sicherstellen, dass die Makrofinanzhilfe der Union rechtlich und inhaltlich mit den wichtigsten Grundsätzen und Zielsetzungen der verschiedenen Bereiche der Außenpolitik, mit den Maßnahmen in diesen Bereichen und mit anderen relevanten Politikbereichen der Union im Einklang steht.