Erwägungsgrund 2 32020D0033
Seit 2011 hat Jordanien eine Reihe politischer Reformen angestoßen, um die parlamentarische Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken. So wurden ein Verfassungsgericht und eine unabhängige Wahlkommission eingesetzt und eine Reihe wichtiger Gesetze, insbesondere das Wahlgesetz und das Parteiengesetz sowie Gesetze über Dezentralisierung und Gemeinden, vom jordanischen Parlament angenommen. Außerdem wurden gesetzgeberische Verbesserungen bei der Unabhängigkeit der Justiz und der Rechte von Frauen beschlossen.