Erwägungsgrund 5 32020D0033
Im Dezember 2016 verabschiedete die Union auf Ersuchen Jordaniens vom März 2016 ein zweites Makrofinanzhilfe-Programm (MFA-II) in Form von Darlehen in Höhe von 200 Mio. EUR, nachdem im Jahr 2015 bereits ein erstes Makrofinanzhilfe-Programm mit einem Volumen von 180 Mio. EUR durchgeführt worden war. MFA-II war eine Folgemaßnahme der Zusage auf der Konferenz „Unterstützung für Syrien und die Region“ am 4. Februar 2016 in London, als die Union eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2390 Mio. EUR für den Zeitraum 2016-2017 für die am stärksten von der Flüchtlingskrise betroffenen Länder in Aussicht stellte, zu denen Jordanien gehört. Die Vereinbarung, in der die politischen Auflagen im Zusammenhang mit der MFA II festgelegt sind, trat am 19. September 2017 in Kraft. Die erste Tranche von MFA-II wurde am 17. Oktober 2017 und die zweite am 21. Juni 2019 freigegeben, nachdem die vereinbarten politischen Maßnahmen umgesetzt waren.