Erwägungsgrund 2 32020D0380
Die Europäische Zentralbank (EZB) stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Erkennung und Beseitigung von Interessenkonflikten von Mitarbeitern der EZB, die bei der Durchführung von Beschaffungsverfahren auftreten können, nach Maßgabe des Ethik-Rahmens der EZB ergriffen werden, damit Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden und eine Gleichbehandlung aller Bieter sichergestellt wird.