Beschluss (EU) 2020/380 der Europäischen Zentralbank vom 18. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/245 über die Festlegung der Vergaberegeln (EZB/2020/10)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2016/245 (EZB/2016/2) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32020D0380
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