Erwägungsgrund 4 32020D0380
Ferner beabsichtigt die EZB, den in der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Schwellenwert für Konzessionen anzuwenden.
Ferner beabsichtigt die EZB, den in der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Schwellenwert für Konzessionen anzuwenden.