Beschluss (EU) 2020/506 der Europäischen Zentralbank vom 7. April 2020 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems und Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge (EZB/2020/20)
Die Leitlinie (EU) 2015/510 (EZB/2014/60) sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32020D0506
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