Erwägungsgrund 5 32020D0506
Ferner hat der EZB-Rat beschlossen, vorübergehend seine Bereitschaft zur Übernahme von Risiken zu erhöhen, um damit die über Refinanzierungsgeschäfte erfolgende Kreditversorgung zu unterstützen. Insbesondere werden die für Sicherheiten geltenden Bewertungsabschläge um einen festen Faktor gesenkt.