Erwägungsgrund 7 32020D0506
Als sofortige Reaktion auf die gegenwärtige Pandemiesituation sollten diese Änderungen im Wege eines Beschlusses erfolgen, der am Tag seiner Bekanntgabe an die NZBen wirksam wird und unverzüglich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden sollte, damit diese Änderungen von den NZBen an den genannten Tagen unmittelbar angewandt werden —