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Daher sollte der Beschluss EZB/2013/54 aufgehoben und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden. Um einen reibungslosen Übergang von den vorherigen Zulassungsverfahren auf jene des vorliegenden Beschlusses zu gewährleisten, sollte ein Übergangszeitraum von zwölf Monaten festgelegt werden. In Bezug auf die neuen Bestimmungen über das ethische Geschäftsverhalten sollte ein Übergangszeitraum von 30 Monaten festgelegt werden. Dies würde zugelassene Hersteller in die Lage versetzen, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung der einschlägigen, in diesem Beschluss festgelegten Zulassungsanforderungen und Pflichten erforderlich sind —
Zur Gewährleistung der wirksamen und praktischen Umsetzung der ethischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Herstellern gemäß dem Beschluss…
Hat ein zugelassener Hersteller während eines ununterbrochenen Zeitraums von 36 Monaten keine für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien bzw.…
Der Beschluss EZB/2013/54 gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des vorliegenden Beschlusses weiterhin.
Es ist angemessen, Herstellern, für deren Produkte das Umweltzeichen für Schuhe auf der Grundlage der Kriterien der Entscheidung 2009/563/EG vergeben wurde,…
Der Beschluss 2012/721/EU der Kommission wurde durch den Beschluss (EU) 2017/1219 der Kommission mit überarbeiteten Kriterien und Anforderungen für Waschmittel…
Um sicherzustellen, dass Kreditinstitute einer von nicht-aufsichtsrechtlichen Überlegungen unbeeinflussten Beaufsichtigung nach höchsten Standards unterliegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.