Erwägungsgrund 1 32020D0637
Der Beschluss EZB/2013/54 wurde mehrmals wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte der Beschluss EZB/2013/54 im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.
Der Beschluss EZB/2013/54 wurde mehrmals wesentlich geändert. Da weitere Änderungen vorzunehmen sind, sollte der Beschluss EZB/2013/54 im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.