Erwägungsgrund 3 32020D0787
Am 15. November 2019 beantragte Kroatien die Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen um drei Jahre.
Am 15. November 2019 beantragte Kroatien die Verlängerung des Übergangszeitraums für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen um drei Jahre.