Erwägungsgrund 9 32020D0787
Vor diesem Hintergrund gehen die kroatischen Behörden wohl zu Recht davon aus, dass die Grundstückspreise in Kroatien landesweit unter Druck gerieten, würden die Beschränkungen am 1. Juli 2020 aufgehoben. Daher wird auf die Möglichkeit verzichtet, den Übergangszeitraum nur für bestimmte, besonders betroffene Regionen zu verlängern. Ein Aufwärtstrend bei den Preisen für landwirtschaftliche Flächen dürfte sich kurz- bis mittelfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit ungünstig auf den Strukturwandel im kroatischen Agrarsektor und insbesondere auf den Übergang kleiner landwirtschaftlicher Betriebe in mittelgroße Betriebe auswirken. Infolgedessen könnten bei Beendigung des Übergangszeitraums schwere Störungen auf dem kroatischen Markt für landwirtschaftliche Flächen auftreten.