Erwägungsgrund 4 32020D0788
Die Ukraine ist ein wichtiger Akteur im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation in der Nachbarschaft der Union. Damit die Zusammenarbeit in wissenschaftlich-technischen Bereichen, die für beide Seiten vorrangig sind, weiterhin erleichtert werden kann, sind beide Vertragsparteien der Auffassung, dass die Verlängerung des Abkommens in beiderseitigem Interesse liegt.