Beschluss (EU) 2020/788 des Rates vom 9. Juni 2020 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32020D0788
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