Erwägungsgrund 5 32020D0788
Die beiden Vertragsparteien haben ihre Absicht bestätigt, das Abkommen um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren zu verlängern. Das verlängerte Abkommen sollte inhaltlich mit dem Abkommen identisch bleiben. Um die Kontinuität des Abkommens sicherzustellen, sollte die Verlängerung rückwirkend ab dem 8. November 2019 gelten.