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In bestimmten Fällen können mehrere Kommissionsdienststellen einen Verarbeitungsvorgang gemeinsam durchführen, um ihren Auftrag zu erfüllen. In solchen Fällen sollten sie sicherstellen, dass interne Regelungen vorhanden sind, nach denen auf transparente Weise ihre jeweiligen Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2018/1725 bestimmt werden können, insbesondere die Zuständigkeiten gegenüber den betroffenen Personen, die Meldung an den Europäischen Datenschutzbeauftragten („EDSB“) und die Führung der Verzeichnisse.
In bestimmten Fällen können mehrere Generaldirektionen oder Dienststellen des GSR einen Verarbeitungsvorgang gemeinsam durchführen, um ihren Auftrag zu…
Im Rahmen seiner Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungsaufgaben tauscht der DSB Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, mit…
Mit der Verordnung (EU) 2018/1725 werden den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen klare Zuständigkeiten insbesondere gegenüber den betroffenen Personen…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten der Kommission („DSB“) zu gewährleisten, müssen die Aufgaben, Pflichten und…
Zur Einhaltung der Artikel 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 sollte die Kommission alle natürlichen Personen von den Überwachungs-, Untersuchungs-,…
Alle Organe, die einzeln oder zusammen mit anderen auf der Grundlage von Vereinbarungen auf Dienststellenebene für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.