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Um den delegierten Verantwortlichen die Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten zu erleichtern‚ sollte jede Kommissionsdienststelle einen Datenschutzkoordinator („DSK“) benennen. Der DSK sollte sich am Netz der Datenschutzkoordinatoren in der Kommission beteiligen, um eine kohärente Durchführung und Auslegung der Verordnung (EU) 2018/1725 in der Kommission zu gewährleisten und Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern.
„Datenschutzkoordinator“ (DSK) den Kommissionsbediensteten, der von einer Generaldirektion oder Dienststelle der Kommission ernannt wurde, um diese…
Der DSK sensibilisiert in seiner Generaldirektion oder Dienststelle für Datenschutzfragen und berät und unterstützt die delegierten Verantwortlichen und die…
Um den delegierten Verantwortlichen die Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten zu erleichtern‚ sollte jede Generaldirektion und jede sonstige Dienststelle des GSR…
Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten der Kommission („DSB“) zu gewährleisten, müssen die Aufgaben, Pflichten und…
Mit der Verordnung (EU) 2018/1725 werden den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen klare Zuständigkeiten insbesondere gegenüber den betroffenen Personen…
In bestimmten Fällen können mehrere Kommissionsdienststellen einen Verarbeitungsvorgang gemeinsam durchführen, um ihren Auftrag zu erfüllen. In solchen Fällen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.