Erwägungsgrund 8 32020D0969
Um die Vertraulichkeit und Wirksamkeit der Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungstätigkeiten des DSB unter Einhaltung der Standards für den Schutz personenbezogener Daten nach der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten, müssen interne Vorschriften erlassen werden, nach denen der DSB die Rechte betroffener Personen im Einklang mit Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 beschränken kann.