Beschluss (EU) 2021/1027 des Rates vom 22. Juni 2021 zur Beauftragung der Europäischen Kommission — des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) — mit der Ausübung der der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Stelle übertragenen Befugnisse im Zusammenhang mit der Sicherung für den Fall von Berufskrankheiten und Unfällen
Das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission ist für die Feststellung und Abwicklung der finanziellen Ansprüche der Beamten und Bediensteten der Kommission und, aufgrund von Dienstleistungsvereinbarungen, einiger anderer Organe und Einrichtungen der Union zuständig.
Erwägungsgrund 2 32021D1027
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