Erwägungsgrund 6 32021D1027
Um Rechtssicherheit für die Beamten und Bediensteten des Generalsekretariats des Rates zu schaffen, sollte klargestellt werden, dass Anträge und Beschwerden im Zusammenhang mit der Sicherung für den Fall von Berufskrankheiten und Unfällen an die Europäische Kommission zu richten sind. Für den selben Zweck sollte klargestellt werden, dass in diesem Zusammenhang Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen die Kommission zu richten sind —