Erwägungsgrund 3 32021D1027
Im Einklang mit der am 3. Mai 2019 zwischen dem PMO und dem Generalsekretariat des Rates geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung ist das PMO für die Feststellung und Abwicklung individueller finanzieller Ansprüche, der Ruhegehaltsansprüche und des Arbeitslosengelds der Beamten und Bediensteten des Generalsekretariats des Rates zuständig. In diesen Bereichen übt das PMO im Einklang mit Beschluss (EU) 2019/792 des Rates bestimmte Befugnisse der Anstellungsbehörde und der zum Abschluss der Dienstverträge ermächtigten Stelle aus.